Wer benötigt einen Energieausweis?

Ein Energieausweis ist unter folgenden Umständen erforderlich:

  • Für einen Förderantrag als Beilage bei einem Neubau, einer Sanierung oder dem Tausch der Heizungsanlage.
  • Sowohl bei der Vermietung als auch Verpachtung oder beim Verkauf Immobilie. Der Energieausweis ist bereits dem Inserat beizulegen.
  • Für bestimmte Neu- und Zubauten oder größeren Renovierungen von klimatisierten (konditionierten) Gebäuden.
  • Ebenso für Gewerbebetriebe und Werkstätten, sowie im Regelfall für land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebäude.

Sie benötigen keinen Energieausweis bei Abbruchobjekten und provisorisch errichteten Gebäuden ohne Heizung.

Welchen Mehrwert bietet ein aktueller Energieausweis?

Ein Energieausweis bietet eine wertvolle Grundlage, um generelle Entscheidungen bei geplanten Energie- bzw. Sanierungsmaßnahmen zu treffen:

  • Beim Wechsel des Heizsystems, etwa auf eine Wärmepumpe, ermöglicht der Energieausweis dem Ersteller eine Einschätzung, ob das Gebäude für diese Technologie geeignet ist. Außerdem zeigt er auf, in welchem Umfang sich die jährlichen Heizkosten durch ergänzende Dämmmaßnahmen reduzieren lassen.
  • Bereits in der frühen Planungsphase einer thermischen Sanierung liefert der Energieausweis wichtige Hinweise darüber, wie viel Energie – und damit auch Heizkosten – durch die Installation einer Dämmung eingespart werden können.

So kommen Sie zu Ihrem Energieausweis.

  • Nach der ersten Kontaktaufnahme entweder telefonisch, per Email oder über diese Seite (siehe weiter unten) werden Detailfragen geklärt und ein Termin vereinbart.
  • Gemeinsam mit einem unserer Experten wird im Normalfall eine Begehung vor Ort durchgeführt.
  • In einzelnen Fällen, wenn ausreichendes Datenmaterial in detaillierter Form vorhanden ist, ist keine Vor-Ort-Begehung erforderlich.
  • Sie erhalten nach einigen Tagen den Energieausweis für Ihre Immobilie mit sämtlichen Informationen nach der OIB-Richtlinie 6.

Gültigkeit und Rahmenbedingungen des Energieausweises.

Ein Energieausweis für eine Wohnung, ein Haus oder andere Immobilie behält seine Gültigkeit über einen Zeitraum von 10 Jahren. Damit mögliche Einsparpotenziale beim Energieverbrauch verlässlich ermittelt werden können, ist es entscheidend, dass die im Energieausweis angegebenen Energiekennzahlen korrekt berechnet sind. Fehlerhafte Angaben können im schlimmsten Fall sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Die gesetzlichen Bedingungen finden Sie unter Energieausweis Vorlage Gesetz.

Wieviel kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis sind nicht pauschal festgelegt und können je nach Situation variieren. Einfluss darauf haben unter anderem die geltenden Regelungen im jeweiligen Bundesland, die beauftragte Ausstellungsstelle, die Größe des Gebäudes sowie die Verfügbarkeit von Unterlagen und Dokumentationen zur Immobilie. Auch die Frage, ob eine Besichtigung vor Ort erforderlich ist ist, wirkt sich auf die Gesamtkosten aus.

Ansprechpartner

In Kooperation ihrer beiden Technischen Büros für Maschinenbau bzw. Maschinenbau-Betriebstechnik bieten Ernst Schiener und Franz Hoinig Dienstleistungen im Bereich Energieberatung mit einem Schwerpunkt auf der Erstellung von Energieausweisen an. Beide Technischen Büros haben ihren Sitz in Klosterneuburg, etwas außerhalb von Wien. Setzen Sie sich entweder telefonisch, per Email oder weiter unten über diese Webseite mit uns in Verbindung.